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Wir helfen Ihnen! 

Was wir tun: 

 

Die Unterstützung erfolgt durch finanzielle Zuwendungen, über deren Gewährung der Vorstand entscheidet. Als konkrete Fälle für Unterstützungsleistungen kommen unter Berücksichtigung erhaltener Zuschüsse von Krankenkassen oder anderen sozialen Einrichtungen  z.B. in Betracht: 

 

  • Zuschüsse für Zahnersatz, Brillen und Hörgeräte

  • Kostenbeteiligungen für Heizmaterial, Wohnungsrenovierungen, Telefon, Anschaffungen für Kleidung und notwendige Haushaltsgeräte

  • Zuschüsse für Heil- und Pflegemittel wie lebensnotwendige Medikamente und orthopädische Hilfsmittel

 

Anträge auf die Gewährung von Unterstützungsleistungen können an jedes Vorstandsmitglied gerichtet werden. 

 

Selbstverständlich werden alle Anfragen vertraulich behandelt.

 

Auf entsprechende Hinweise wird der Verein auch von sich aus Fällen der Bedürftigkeit von Senioren nachgehen.

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